12 Leitsätze zur räumlichen Entwicklung


1. Das Knonaueramt soll auch in Zukunft ein eigenständiger, ländlich geprägter Landschafts- und Lebensraum, mit Affoltern am Albis als regionales Zentrum, bleiben.

2. Das ertragreiche Land ist langfristig für die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten.

3. Die den Charakter der Landschaft massgeblich prägenden Elemente, wie z. B. spezielle Geländeformationen, Gewässer, Hecken, Feldgehölze, Hochstammobstbestände etc. sind nach Möglichkeit zu erhalten. Naturschutzgebiete sind sachgemäss zu pflegen.

4. Unterhalt, Pflege und Weiterentwicklung der Landschaft und der sie prägenden Elemente sind mit Vernetzungsprojekten und Landschaftsentwicklungskonzepten (LEK) zu fördern.

5. Die weitere baulichen Entwicklung soll innerhalb des heute bestehenden Siedlungs- und Bauentwickungsgebietes stattfinden. Schutzwürdige Ortsbilder sind zu erhalten.

6. Die bestehenden regional bedeutenden Arbeitsplatzgebiete sind als Standorte für qualifizierte Arbeitsplätze zu erhalten und zu fördern.

7. Für die Versorgung der Region mit Gütern des täglichen Bedarfs, sollen die Einkaufsmöglichkeiten in den bestehenden Dorfzentren erhalten und gefördert werden. Zusätzliche Einkaufszentren mit überregionalem Einzugsgebiet sind nicht erwünscht.

8. Der Motorfahrzeugverkehr ist so zu organisieren, dass die Siedlungsgebiete nicht durch übermässige Verkehrsimmissionen belastet werden. Der regionale und überregionale Strassenverkehr ist so weit als möglich auf die A4 zu leiten.

9. Das regionale Fusswegnetz ist zu erhalten, das regionale Radwegnetz auszubauen.

10. Der öffentliche Verkehr ist bedarfsgerecht zu optimieren. Dabei sind die Verbindungen der einzelnen Gemeinden untereinander und mit dem Regionalzentrum Affoltern am Albis zu verbessern.

11. Das Spital Affoltern ist als wichtiges Element der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten.

12. Die Qualitäten der Region als Erholungs- und Freizeitraum, nicht nur zum Wandern und Velofahren, sind zu erhalten und zu fördern.