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12 Leitsätze zur räumlichen Entwicklung
1. Das Knonaueramt soll auch in Zukunft
ein eigen-ständiger, ländlich geprägter
Landschafts- und Lebensraum, mit Affoltern am Albis
als regionales Zentrum, bleiben.
2. Das ertragreiche Land ist langfristig für
die landwirt-schaftliche Nutzung zu erhalten.
3. Die den Charakter der Landschaft massgeblich prä-genden
Elemente, wie z. B. spezielle Geländeformatio-nen,
Gewässer, Hecken, Feldgehölze, Hochstamm-obstbestände
etc. sind nach Möglichkeit zu erhalten. Naturschutzgebiete
sind sachgemäss zu pflegen.
4. Unterhalt, Pflege und Weiterentwicklung der Land-schaft
und der sie prägenden Elemente sind mit Ver-netzungsprojekten
und Landschaftsentwick-lungskonzepten (LEK) zu fördern.
5. Die weitere baulichen Entwicklung soll innerhalb
des heute bestehenden Siedlungs- und Bauentwick-lungsgebietes
stattfinden. Schutzwürdige Ortsbil-der sind zu
erhalten.
6. Die bestehenden regional bedeutenden Arbeits-platzgebiete
sind als Standorte für qualifizierte Ar-beitsplätze
zu erhalten und zu fördern.
7. Für die Versorgung der Region mit Gütern
des täg-lichen Bedarfs, sollen die Einkaufsmöglichkeiten
in den bestehenden Dorfzentren erhalten und gefördert
werden. Zusätzliche Einkaufszentren mit überregiona-lem
Einzugsgebiet sind nicht erwünscht.
8. Der Motorfahrzeugverkehr ist so zu organisieren,
dass die Siedlungsgebiete nicht durch übermässige
Verkehrsimmissionen belastet werden. Der regionale
und überregionale Strassenverkehr ist so weit
als möglich auf die A4 zu leiten.
9. Das regionale Fusswegnetz ist zu erhalten, das
regi-onale Radwegnetz auszubauen.
10. Der öffentliche Verkehr ist bedarfsgerecht
zu opti-mieren. Dabei sind die Verbindungen der einzelnen
Gemeinden untereinander und mit dem Regionalzent-rum
Affoltern am Albis zu verbessern.
11. Das Spital Affoltern ist als wichtiges Element
der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten.
12. Die Qualitäten der Region als Erholungs-
und Frei-zeitraum, nicht nur zum Wandern und Velofahren,
sind zu erhalten und zu fördern.
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